Baum- & Wiesenwahlgrabstätten freihalten – Pflegearbeiten durch Grabschmuck erschwert

Gastbeitrag von Philipp Weber

Die Hünfelder Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass auf Baum- und Wiesenwahlgrabstätten auf allen städtischen Friedhöfen das Ablegen von Blumen, Kerzen sowie sonstigen Gegenständen wie etwa Vasen oder Figuren grundsätzlich nicht gestattet ist.

In letzter Zeit wurde jedoch vermehrt festgestellt, dass solche Gegenstände auf Grabstätten abgestellt werden. Dadurch werden die regelmäßigen Pflegearbeiten der Flächen, insbesondere die notwendigen Mäharbeiten, erschwert.

Vor diesem Hintergrund bittet die Friedhofsverwaltung alle Angehörigen darum, den Grabschmuck auf den betroffenen Grabstätten zu entfernen und künftig freizuhalten.

Sollten die Gegenstände auch weiterhin auf den Grabflächen stehen, müssen diese durch die Stadt entfernt werden, damit die erforderlichen Pflegearbeiten durchgeführt werden können.

Die Gegenstände werden auf den Friedhöfen nach Entfernung für 14 Tage aufbewahrt und können in dieser Zeit dort abgeholt werden, die Kontaktaufnahme ist über die Friedhofsverwaltung 06652 180-610 oder über die Mitarbeiter vor Ort möglich.

Die Friedhofsverwaltung bittet alle Angehörigen um Verständnis und darum, die geltenden Regelungen künftig zu beachten, damit eine ordnungsgemäße Pflege der Grabflächen auch weiterhin gewährleistet werden kann.